ESG-Berichterstattung: Was ändert sich durch die CSRD für das ESG-Reporting?
Die CSRD soll dem Greenwashing ein Ende setzen und die Rechenschaftspflicht der Unternehmen erhöhen. Mit ihr werden detailliertere Berichtspflichten als mit der derzeitigen Richtlinie über die nichtfinanzielle Berichterstattung eingeführt. Dies schließt die obligatorische Offenlegung von Menschenrechten, Umweltrechten, sozialen Rechten und Governance-Faktoren mit ein. Die CSRD schreibt vor, dass die nichtfinanzielle Berichterstattung geprüft und in den Lageberichten der Unternehmen veröffentlicht werden muss. Damit wird die nichtfinanzielle Berichterstattung der finanziellen Berichterstattung gleichgestellt.
ESRS Standards: ESG-Reporting nach CSRD: Das ist zu berichten
Die verbindlich anzuwendenden European Sustainability Reporting Standards (ESRS Standards) geben den Inhalt für das ESG Reporting vor. Die finalen Entwürfe der ESRS wurden am 23. November 2022 auf der Website der European Financial Reporting Agency Group (EFRAG) veröffentlicht.
Die ESRS Standards decken das gesamte Spektrum der ESG-Themen ab und umfassen:
- Einen Standard mit allgemeinen Grundsätzen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung;
- Einen Standard für übergreifende Offenlegungsanforderungen;
- Die spezifischen Offenlegungspflichten konzentrieren sich auf 10 ESG-Themen.
Für wen gilt die CSRD Richtlinie?
Die neuen Meldepflichten gemäß der CSRD gelten ab 2024 für Unternehmen, die schon jetzt von der Non-Financial Reporting Directive (NFRD) betroffen sind, und ab 2025 für alle großen Unternehmen unabhängig von der Kapitalmarktorientierung. Auch Nicht-EU-Unternehmen mit Tochtergesellschaften oder Niederlassungen im EU-Binnenmarkt werden bis 2028 unter der CSRD berichtspflichtig werden:
- Große (börsennotierte und nicht börsennotierte) Unternehmen im Sinne der Rechnungslegungsrichtlinie (das heißt Unternehmen, die mindestens zwei der folgenden Kriterien erfüllen: 250 oder mehr Beschäftigte, ein Umsatz von mindestens 40 Mio. EUR in der EU oder eine Bilanzsumme von mindestens 20 Mio. EUR;
- Alle Unternehmen auf EU-regulierten Märkten; und
- Nicht-EU-Unternehmen mit mindestens einer Tochtergesellschaft oder Zweigniederlassung in der EU und einem jährlichen Nettoumsatz von mindestens 150 Mio. EUR in der EU.
Daneben gelten für alle zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtete Unternehmen ebenfalls Angaben gemäß Artikel 8 der EU-Taxonomie Verordnung. Nach diesem Klassifizierungssystem müssen Unternehmen bereits für das Geschäftsjahr 2022 den taxonomiekonformen Anteil an ihren Umsatzerlösen, Investitionsausgaben (CapEx) und Betriebsausgaben (OpEx) darstellen.
Was ist Nachhaltigkeitsreporting?: Mehr über automatisierte ESG-Steuerung und ESG-Reporting
Für ein erfolgreiches ESG-Management und ESG-Reporting ist eine konsequente Datenerhebung und -Verarbeitung notwendig – über die gesamten Geschäftsprozesse
Das ESG-Reporting ist neben den zahlreichen fachlichen Anforderungen vor allem auch ein IT-Thema. Die Verfügbarkeit und das „Zusammensammeln“ der relevanten ESG-Daten ist eine der Hauptherausforderungen für Unternehmen. Eine integrierte Perspektive auf finanzielle und nicht-finanzielle Informationen ist entscheidend.
In SAP S/4HANA sind viele relevante Finanzkennzahlen auf transaktionaler Ebene bereits vorhanden und lassen sich direkt mit den ESG-Daten in Verbindung bringen. Die reine Transparenz über den aktuellen Status reicht dabei leider nicht. Unternehmen müssen eine ESG-Planung etablieren, die aktiv Veränderungen treibt und entsprechende Maßnahmen aufsetzen kann.
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