Auf dem Weg einer Softwareeinführung lauern zahlreiche Stolpersteine. Zum Beispiel:
- Fehlende Akzeptanz der Anwender:innen
- Testaufwände werden unterschätzt
- Anbindung an die Umsysteme zu spät angegangen
- Fehlendes Change Management im Unternehmen
- …
Für Einführung einer neuen Software bieten sich zwei verschiedene Vorgehensweisen an: ein iteratives Vorgehen oder Bigbang-Einführung. Welche der beiden Implementierungsstrategien für Sie die Richtige ist, sollten Sie von der Ausgangslage, den Beweggründen und den gewünschten Verbesserungen abhängig machen.
Damit die Softwareeinführung gelingt, sind eine Vielzahl von Aspekte zu beachten. Zwei seien hier mal herausgegriffen:
Datenschutz
Da mit der Einführung einer neuen Software üblicherweise auch die Übertragung personenbezogener Daten einhergeht, ist die Einhaltung der DSGVO erforderlich.
Betriebsrat
Nach § 87 I Nr. 6 BetrVG hat der Betriebsrat beim Thema Softwareeinführung Mitbestimmungsrecht. Dieser muss einer neuen Software demnach zustimmen.