BiPRO 430 – Die Fokusnorm für papierlose, CO₂ neutrale Geschäftsprozesse

BiPRO 430 - fällt der Begriff, beziehen sich Versicherer meist lediglich auf die Unternorm 430.1. In der Norm steckt aber noch sehr viel mehr Potenzial.

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Fachartikel, Versicherungswirtschaft

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Eine Glühbirne wird erleuchtet - ein Symbolbild für BiPRO 430 als Enabler

„BiPRO 430? Die haben wir doch bereits umgesetzt!“, so oder so ähnlich lautet häufig die Antwort, wenn ich mit Versicherern über die BiPRO-Norm 430 zur Übermittlung von Daten und Dokumenten spreche. Hierbei beziehen sich die Versicherer in den meisten Fällen lediglich auf die Unternorm 430.1, welche die Übermittlung von allgemeinen Geschäftsvorfällen beispielsweise Policenkopien als PDF regelt. In der Norm steckt aber noch sehr viel mehr Potenzial, das häufig aufgrund von heterogenen und antiquierten Systemlandschaften noch nicht umgesetzt wurde.

Nachdem wir uns im letzten Blogbeitrag mit der BiPRO-Norm 426 eingehend beschäftigt haben, werfen wir in diesem Beitrag einen detaillierteren Blick auf BiPRO 430.

Was ist BiPRO 430?

BiPRO 430 bildet die Basis für digitale Geschäftsmodelle mit Maklern und Kunden. Sie definiert die technischen und fachlichen Prozesse, um Dokumente und Dateien zu verschiedenen Geschäftsvorfällen elektronisch von den Versicherern direkt in die Maklerverwaltungsprogramme liefern zu können.

Funktionsweise der Norm BiPRO 430

Welche Unternormen sollten Versicherer nutzen?

BiPRO-Norm 430.1 für den Postverkehr

Die Unternorm 430.1 spezifiziert die automatisierte Übermittlung von Dokumenten zu allgemeinen Geschäftsvorfällen, wie Akquisedaten, Vertragsstatus und Beitragsdaten. Die Dokumente werden Vertriebspartnern im digitalen Postfach des CRM (umgangssprachlich auch Maklerverwaltungsprogamm /MVP genannt) bereitgestellt und können dort weiterverarbeitet werden – beispielsweise dem Versicherungsnehmer per E-Mail zugesandt werden. Der Postweg entfällt. Das spart nicht nur Zeit, sondern reduziert ebenso die CO₂-Emissionen.

BiPRO-Norm 430.4 für die Übermittlung von Datensätzen

Die Norm 430.4 geht noch einen Schritt weiter: Sie ermöglicht die automatisierte Aktualisierung vertragsbezogener Daten direkt im CRM-System. Meldet beispielsweise ein Versicherungsnehmer neue Adressdaten im Kundenportal, werden diese automatisiert in CRM- und Bestandsführungssystem aktualisiert. Ebenso können aktuelle Daten zu Rückkaufswerten oder der Bestandswert der Police in der CRM-Software eingesehen werden – ohne, dass der Vermittler vorab Datensätze (wie z.B. GDV) manuell downloaden und entpacken muss. Momentan ist die Unternorm 430.4 nur vereinzelt im Markt vertreten, da es kein branchenübergreifendes Alignment zu den Pflichtattributen gibt. Um die BiPRO-Norm 430.4 weiter zu optimieren und auf auf eben jene Marktanforderungen anzupassen, hat die BiPRO e.V. 2020 eine Digitalisierungsinitiative gestartet. Über 30 Mitgliedsunternehmen nehmen daran teil.

BiPRO 430.7 für die Provisionsabrechnung in digitaler Form

Die Unternorm 430.7 knüpft an die Geschäftsprozesse in Richtung Buchhaltung an. Sie beschreibt die Übermittlung von Abrechnungsdaten zwischen Versicherer und Vermittler. Der Vorteil: Vertriebspartner können Provisionsabrechnungen digital im CRM-System abrufen und dort ebenfalls mögliche Rückfragen stellen. Aktuell ist diese Norm selten im Markt anzutreffen. Die Provisionsabrechnung erfolgt größtenteils über SAP und eigene Host-Systeme. Die Verwendung digitaler Partner-Wallets hat sich im deutschen Versicherungsmarkt noch nicht etabliert.

Welche Unternormen gibt es noch?

  • 430.2: Übermittlung von Inkassostörfällen (z.B. bei Adress- oder Bankdatenänderungen).
  • 430.3: durch 430.7 ersetzt.
  • 430.5: Übermittlung von schaden- und leistungsbezogenen Geschäftsvorfällen.
  • 430.6: Übermittlung von SEPA-Notifikationen.
  • 430.8: Übermittlung von Rückfragen zu Schadenmeldungen mit Daten und Dokumenten.
  • 430.9: automatisiert Aufforderungen Meldungen und Dokumente (wie Prüfberichte) insbesondere in der Gewerbe- und Industrieversicherung zu übermitteln.
  • 430.10: automatisiert Aufforderungen Meldungen und Dokumenten nach Zulassung eines Kraftfahrzeugs zu übermitteln.

Fazit: Vorteile für Makler und Versicherer

Mit dem Einsatz der BiPRO-Norm 430 und den verschiedenen Unternormen profitieren Versicherer wie Vertriebspartner vom Wegfall manueller Tätigkeiten und einheitlichen Daten, die für die automatische Weiterverarbeitung nutzbar sind. Langfristig gesehen bieten die BiPRO-430-Services Up- und Cross-Selling-Potenziale und reduzieren den Aufwand im Kundenservice.

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Autor

Maximilian Würz
Maximilian Würz ist Gründer der Policentransfer Versicherungslösungen GmbH und aktives Mitglied des Marktausschusses BiPRO e.V. Seit mehr als 10 Jahren optimiert er digitale Geschäftsprozesse im Maklermarkt.

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