Aufstockung von Verträgen – mit dem Bestandsführungssystem ReSy

Die Restschuld-Versicherung hält für Bestandsführungssysteme einige spezielle Herausforderungen bereit. Eine dieser Herausforderungen ist die Unterstützung des Geschäftsvorfalls Aufstockung, mittels dem bei Ablösung des abgesicherten Kredits durch einen Folgekredit (z.B. im Rahmen einer Umschuldung) auch der zugehörige Restschuldvertrag durch einen neuen Folgevertrag abgelöst wird. Ein Einblick am Beispiel des Bestandsführungssystems ReSy.

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Fachartikel, ReSy, Versicherungswirtschaft

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Checkliste nach erfolgreicher Aufstockung der Verträge

Aufstockung von Restschuld-Verträgen – was ist das?

Streng genommen handelt es sich bei der Aufstockung eines Vertrags um zwei separate Geschäftsvorfälle: Um den Storno eines Vertrages und um die Vertragsneuanlage eines Folgevertrags. Die Besonderheit bei einer Aufstockung besteht darin, dass sich die zugehörige Kombination aus Vertragsstorno und Vertragsneuanlage aus Sicht des Kunden wie eine für ihn vorteilhafte Vertragsänderung verhalten soll – obwohl er rein rechtlich seinen alten Vertrag kündigt und einen Neuvertrag abschließt.

Eine Aufstockung stellt den Kunden nicht nur hinsichtlich der nachzuzahlenden Beiträge (z.B. Verzicht auf Stornoabschläge bei Storno wegen Aufstockung) besser, sondern verschafft ihm noch einen weiteren Vorteil: Den Versicherungsschutz betreffende Fristen beginnen bei Versicherungsbeginn des Folgevertrags nicht erneut bzw. bekommen in diesem Kontext eine andere Bedeutung.

Speziell die Wartezeit liefert ein gutes Beispiel dafür: Im Rahmen einer Aufstockung wird dem Kunden üblicherweise zugesichert, dass er bereits während der Wartezeit eines durch Aufstockung entstandenen Folgevertrags Versicherungsschutz genießt – wenn auch nur zu den Konditionen des Vorvertrags (wenn dieser nicht storniert worden wäre).

Entsprechende Regelungen gelten auch bei mehrfacher Aufstockung eines Restschuld-Vertrags. Für einen Leistungsfall zu einem Folgevertrag können somit ggfs. auch die Konditionen eines indirekten Vorvertrags relevant sein.

So handhabt ReSy die Aufstockung von Verträgen

Das Bestandsführungssystem ReSy unterstützt Aufstockungen von Verträgen im Produktstandard dadurch, dass es Vertragsketten bestehend aus Vorverträgen und Folgeverträgen verwaltet, die durch (ggfs. auch mehrfache) Aufstockungen des jeweils jüngsten Vertrags einer solchen Kette entstehen.

Jede einzelne Aufstockung eines Vertrags erfolgt dabei durch zwei technisch voneinander unabhängige, aber fachlich zusammengehörige Geschäftsvorfälle:

Geschäftsvorfall AUFSTOCKUNG zur Anlage eines Folgevertrags zu einem bereits in ReSy existierenden Vorvertrag
Geschäftsvorfall AUFSTOCKUNG_ABGANG zur Stornierung des zugehörigen Vorvertrags wegen Aufstockung
Wie andere Geschäftsvorfälle können die Geschäftsvorfälle AUFSTOCKUNG und AUFSTOCKUNG_ABGANG im Bestandsführungssystem sowohl manuell als auch maschinell angestoßen werden. Die Voraussetzung: Bei der Anlage von Folgeverträgen muss entweder der zugehörige Vorvertrag explizit über seine Vertragsnummer angegeben oder es muss eine Vertriebspartner-spezifische Regel zur Ermittlung des Vorvertrages konfiguriert werden. Gemäß dieser Regel kann ReSy dann bei jedem Vertragszugang für diesen Vertriebspartner zweifelsfrei prüfen, ob es sich um den Zugang eines Folgevertrags handelt, der durch Aufstockung eines Vorvertrags entsteht, oder nicht.

Die Erfahrung zeigt, dass die maschinelle Lieferung von Vertragszugang und Vertragsabgang zu einer Aufstockung durch einen Vertriebspartner häufig zeitversetzt und in beliebiger Reihenfolge erfolgen kann. Daher gibt es in ReSy bezüglich der zeitlichen Abfolge der Geschäftsvorfälle AUFSTOCKUNG und AUFSTOCKUNG_ABGANG zu einer Aufstockung keine Einschränkungen.

Zwischenstatus

Fachlich ist eine Aufstockung hiervon unbenommen, aber immer erst nach Durchführung des jeweils zweiten Geschäftsvorfalls vollständig. In der Zeit zwischen Abgang des Vorvertrags und Zugang des Folgevertrags (oder umgekehrt) werden betroffene Verträge daher in einen Zwischenzustand überführt. In diesem Zwischenzustand ist lediglich eine stark eingeschränkte Bearbeitung dieser Verträge möglich. Es können nicht alle Geschäftsvorfälle ausgeführt werden. ReSy versetzt hierzu insbesondere bei Anlage eines Folgevertrags einen noch nicht stornierten und aktiven Vorvertrag in einen speziellen Status „Interner Abgang vorgemerkt“. Für Verträge in diesem Status lässt ReSy dann keinen Widerruf und keine Kündigung mehr zu.

Den maschinellen Ablauf eines Vertrags im Status „Interner Abgang vorgemerkt“ führt ReSy bei Erreichung des Ablaufdatums dieses Vertrags jedoch weiterhin aus, um sicher zu stellen, dass Verträge nicht dauerhaft in diesem Zwischenstatus verharren. Diese Situation entsteht in Ausnahmefällen, wenn der Vorvertrag nie explizit storniert wird.

Der Faktor Zeit

Die Erfahrung aus Kundenprojekten zeigt, dass ReSy aufgrund interner Prozesse bei den beteiligten Vertriebspartnern/Banken häufig geringfügige zeitliche Überschneidungen oder Lücken zwischen Vorvertrag und Folgevertrag tolerieren muss. Daher lässt sich in ReSy durch die Konfiguration von Stammdaten zum Versicherungsprodukt steuern, ob ReSy bei einer Aufstockung zeitliche Lücken oder Überschneidungen zwischen den aktiven Phasen von Vorvertrag und Folgevertrag erlauben soll oder nicht, und falls ja, ob es hierfür zeitliche Obergrenzen geben soll.

Hat der Kunde einen Vorvertrag bereits widerrufen, gekündigt oder wurde dieser wegen Leistung storniert, können im Produktstandard von ReSy keine Folgeverträge angelegt werden. Bei einer Verletzung dieser Plausibilitätsprüfung steuert die Verarbeitung des aktuell importierten Zugangs- oder Abgangsdatensatzes aus. Die Anlage von Folgeverträgen zu einem per Geschäftsvorfall AUFSTOCKUNG_ABGANG stornierten Vertrag ist aber natürlich möglich, sofern es noch keinen Folgevertrag zu diesem Vertrag gibt.

ReSy unterstützt auch die Anlage von Folgeverträgen zu Folgeverträgen, sodass beliebig lange Vertragsketten entstehen können. Sachbearbeiter können in einer speziellen Übersicht die Vertragskette sichten und in die Vertragsakte eines jeden zugehörigen Vertrags navigieren.

Leistungsbearbeitung zu Folgeverträgen aus Aufstockungen in ReSy

Die Leistungskomponente von ReSy berücksichtigt Sonderregelungen zur Besserstellung des Kunden in Leistungsfällen zu Folgeverträgen ähnlich wie gewöhnliche tarifliche Bedingungen zu den vertraglich eingeschlossenen Deckungen. Hierzu verwaltet ReSy pro Leistungsfall neben der Referenz auf den „zugehörigen“ Vertrag, zu dem die Leistung angelegt wird, eine zweite Referenz auf den Vertrag, zu dessen Konditionen die Leistungsregulierung ggfs. erfolgen soll.

Sofern das Ereignisdatum eines Leistungsfalls

  • zeitlich vor den Versicherungsbeginn oder
  • in die Wartezeit

des zugehörigen Vertrags fällt,zieht ReSy – sofern dieser Vertrag Vorverträge besitzt – zur Regulierung standardmäßig einen dieser Vorverträge heran. Welcher Vorvertrag für die Regulierung herangezogen wird, ermittelt ReSy dabei in der Regel gänzlich maschinell auf Basis kundenspezifisch anpassbarer Vorgaben. Ebenso kann ein Leistungssachbearbeiter bei Bedarf manuell einen Vorvertrag auswählen.

Die Verwaltung von zwei Vertragsreferenzen pro Leistung, hat außerdem den folgenden Vorteil: Der Vertrag, zu dem eine Leistung angelegt worden ist, wechselt auch bei der Änderung von Leistungsdaten nicht. Hierdurch kann die Kommunikation mit dem Kunden auch bei Regulierung aus einem Vorvertrag über die aktuelle Vertragsnummer des Folgevertrags erfolgen, zu dem der Kunde den Schaden gemeldet hat, und die Leistung muss in Umsystemen wie einem DWH (Data Ware House) oder einem Postkorbsystem nie auf einen anderen Vertrag umgehängt werden.

Tarifliche Bedingungen, die Vertragsänderungen betreffen, sollen in der Regel analog auch für Aufstockungen gelten. Auch hierzu abschließend noch ein typisches Beispiel: Bei der Leistungsbearbeitung von Todesfall-Leistungen mit Todesursache „Suizid“ sollen häufig keinerlei Vertragsanpassungen seit einer tarifspezifisch konfigurierbaren Anzahl an Monaten (z.B. 24 Monate = 2 Jahre) berücksichtigt werden. Sofern in diesem Zeitraum also Aufstockungen erfolgt sind, muss ReSy die Todesfall-Leistung zu den Konditionen des Vorvertrags, der zu Beginn dieses Zeitraums gültig war, regulieren. Sofern zu diesem Zeitpunkt noch kein Vorvertrag existiert hat, besteht kein Leistungsanspruch.

Nutzung der Aufstockungsfunktionalität für andere Geschäftsvorfälle

Verschiedenen ReSy-Bestandskunden nutzen die Aufstockungsfunktionalität von ReSy mittlerweile auch zur technischen Abbildung komplexer Vertragsänderungen, die aus rein fachlicher Sicht gar keine Aufstockungen sind. Sie ist somit umfassender als bislang ausgeführt nutzbar und das auch nicht nur für Restschuld-Verträge.

Nachfolgend stellen wir zwei Beispiele kurz vor:

  1. Für manche Restschuld-Verträge werden dynamische Vertragsanpassungen für den Fall vereinbart, dass die Tilgung des abgesicherten Kredits gestundet wird oder Sondertilgungen zum abgesicherten Kredit erfolgen.
    In einem weiteren Sinne handelt es sich bei diesen Vorgängen auch um Umschuldungen, allerdings wird der bestehende Kredit dabei nicht durch einen Folgekredit abgelöst. Aufgrund der vereinbarten dynamischen Vertragsanpassung müssen rein rechtlich auch keine neuen Folgeverträge angelegt werden. Der bestehende Vertrag passt sich hinsichtlich Versicherungssumme und Laufzeit jeweils dem modifizierten Kredit an. Technisch ist es aber naheliegend, diese dynamischen Vertragsanpassungen in ReSy auch über Aufstockungen abzubilden, da eine (technische) Aufstockung sämtliche hierfür benötigte Funktionalität bereits zur Verfügung stellt.
  2. Eine andere, weniger offensichtliche Anwendung für Vertragsaufstockungen, betrifft sogenannte „verlängerbare“ Verträge. Dabei handelt es sich um Verträge, die zunächst nur für eine begrenzte Laufzeit zu einem günstigen Neukundentarif abgeschlossen werden, sich dann aber ohne eine explizite Kündigung seitens des Kunden automatisch auf einen Normaltarif umstellen und jährlich um ein weiteres Jahr verlängern. Solche „verlängerbaren“ Verträge sind auch außerhalb der Bancassurance weit verbreitet, z.B. bei Reiserücktrittsversicherungen. ReSy kann solche Verträge und zugehörige Vertragsverlängerungen problemlos durch Aufstockungen abbilden, sofern in der Kommunikation mit dem Kunden eine externe Vertragsnummer benutzt wird, die sich bei durch Aufstockungen realisierten Verlängerungen nicht ändert.
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