Warum ein eigenes Bestandsführungssystem für Restschuld?
Wie viele Bestandsführungssysteme braucht ein Versicherungsunternehmen? Aus einer reinen IT-Betriebssicht ist die Antwort einfach: idealerweise nur eines. Aber ist das realistisch? Lesen Sie hier, warum sich gerade für die Sparte Restschuld ein eigenes Bestandsführungssystem lohnt.
Wie viele Bestandsführungssysteme braucht ein Versicherungskonzern? Aus einer reinen IT-Betriebssicht ist die Antwort recht einfach: idealerweise nur eines. Aber ist das realistisch? In der Praxis hat sich weitestgehend die Erkenntnis durchgesetzt, dass die spezifischen versicherungsfachlichen Anforderungen in den Bereichen Lebensversicherung, Krankenversicherung und Sachversicherung/Komposit zu unterschiedlich sind, als dass sie in einem einzigen Bestandsführungssystem abgebildet werden können. Aus diesem Grund werden für die verschiedenen Bereiche spezialisierte Systeme eingesetzt, wie beispielsweise das Restschuldsystem ReSy.
All-Sparten-Systeme
Innerhalb der Bereiche Lebensversicherung, Krankenversicherung und Sachversicherung/Komposit werden unterschiedliche Bestandsführungssysteme mittlerweile hingegen als Altlast angesehen. So verfolgt derzeit kein Versicherer mehr das Ziel, einen Kfz-Bestand in einem anderen Bestandsführungssystem als andere Sach-Sparten, wie z.B. Hausrat, Wohngebäude oder Haftpflicht, zu verwalten. Die Ziel-Architektur sieht es vor, alle Sach-Bestände in ein zentrales All-Sparten-System zu migrieren und dort zu verwalten. Die Erfahrungen aus der Praxis bestätigen diese Strategie zumeist.
Doch es gibt Ausnahmen:
Eine dieser Ausnahmen ist die Restschuld-Versicherung zur Absicherung von Krediten, Darlehen, Hypotheken, etc. gegen Risiken wie Tod, Arbeitsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit oder schwere Erkrankung (Dread Disease). Was macht diese Sparte so besonders und worin liegen die größten Herausforderungen?
Aus unserer Sicht sind es im Wesentlichen vier Punkte, die Restschuld-Versicherungen zu einem komplexen Bereich machen:
- Sach- und Leben-Deckungen unterschiedlicher Risikoträger werden in einem Vertrag kombiniert, an der Kundenschnittstelle tritt jedoch nur eine Gesellschaft auf
- Prozesse und Schnittstellen gibt der Vertriebspartner vor, flexible und auf einzelne Vertriebspartner individuell zugeschnittene Lösungen gehören zum Geschäft
- Beitrags- und Deckungsinformationen sind nicht immer fix über die Vertragslaufzeit, bei Kreditkarten- und Girokonten-Verträgen sind sie an den aktuellen Saldo der Kreditkarte bzw. des Girokontos geknüpft
- Parallele Leistungsfälle können nicht unabhängig voneinander reguliert werden, für einen Zeitraum ist immer nur ein Leistungsfall leistungspflichtig
Was verbirgt sich hinter diesen Punkten konkret?
Sach- und Leben-Deckungen unterschiedlicher Risikoträger werden in einem Vertrag kombiniert, an der Kundenschnittstelle tritt jedoch nur eine Gesellschaft auf
Schon die Aufzählung der in einem Restschuld-Vertrag versicherbaren Risiken Tod, Arbeitsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit oder schwere Erkrankung offenbart die Besonderheit: Restschuld-Produkte und -Verträge enthalten in der Regel sowohl Sach-Deckungen (wie Arbeitslosigkeit) als auch Leben-Deckungen (wie Todesfall) mit entsprechend unterschiedlichen regulatorischen Anforderungen.
Als unmittelbare Konsequenz hiervon gibt es immer auch mindestens zwei Versicherungsgesellschaften, die als Risikoträger für diese Deckungen fungieren, nämlich (mindestens) eine Sach-Gesellschaft für die Sach-Deckungen und (mindestens) eine Leben-Gesellschaft für die Leben-Deckungen. Diese Risikoträgergemeinschaften sollen dem Kunden gegenüber aber wie eine Gesellschaft auftreten („One-Face-to-the-Customer“).
Ein Teilaspekt hiervon ist die Bildung einer In-/Exkasso-Gemeinschaft. Sämtliche Geldflüsse von und zum Kunden werden über das Eigenkonto einer führenden Versicherungsgesellschaft abgewickelt, die einer der Risikoträger oder ein Assekuradeur/TPA (Third Party Administrator) sein kann. Im Hintergrund werden die Beitrags-, Provisions- und Leistungsanteile dann mit den einzelnen Risikoträgern abgerechnet bzw. intern verrechnet.
Prozesse und Schnittstellen gibt der Vertriebspartner vor: flexible und auf einzelne Vertriebspartner individuell zugeschnittene Lösungen gehören zum Geschäft
Als Vertriebspartner fungieren zumeist Banken, die den alleinigen Zugang zum Kunden besitzen, der bei ihnen primär Kredite oder Darlehen aufnimmt und nur sekundär auch eine Versicherung abschließt. Im Gegensatz zu anderen Vertriebspartnern der Versicherungswirtschaft (wie Maklern) kehrt sich hierdurch das übliche Abhängigkeitsverhältnis um: Nicht die Versicherungen geben ihren Vertriebspartnern die Prozesse und Schnittstellen vor, sondern die Vertriebspartner (gleich Banken) den Restschuld-Versicherern. Aus diesem Grund müssen die Versicherer sehr heterogene und individuelle Prozesse und Provisionsvereinbarungen pro Vertriebspartner unterstützen, die keinen der gängigen im Versicherungsbereich üblichen Standards (z.B. BiPRO, GDV, etc.) folgen.
An der Schnittstelle zwischen Vertriebspartner und Versicherer wird es entsprechend deutlich, dass Banken als versicherungsfremde Vertriebspartner bei diesem Geschäftsmodell („Bancassurance“) am längeren Hebel sitzen.
Beitrags- und Deckungsinformationen sind nicht immer fix über die Vertragslaufzeit, bei Kreditkarten- und Girokonten-Verträgen sind sie an den aktuellen Saldo der Kreditkarte bzw. des Girokontos geknüpft
Auf den ersten Blick scheint die Ermittlung von Beitrags- und Deckungsinformationen im Bereich der Restschuld-Versicherungen relativ einfach: Der Kunde schließt bei seiner Bank einen Kreditvertrag ab. Anhand der Kreditinformationen (Kreditsumme, Laufzeit, Tilgungsplan, etc.) und einiger weiterer tarifierungsrelevanter Merkmale wie einer Versicherungssumme und einer versicherten Rate, die üblicherweise auf den Tilgungsplan abgestimmt sind, werden für die abzusichernden Risiken dann die entsprechenden Beitrags- und Deckungsinformationen für den Restschuld-Vertrag ermittelt.
Restschuld-Versicherungen dienen allerdings nicht nur zur Absicherung eines Kredites bzw. Darlehens, sondern können auch zur Absicherung von negativen Salden einer Kreditkarte oder eines Girokontos verwendet werden. Der wesentliche Unterschied zu Krediten besteht darin, dass die abzusichernden negativen Salden einer Kreditkarte bzw. eines Girokontos sich mit jeder Konto-Bewegung ändern und daher bei Vertragsabschluss noch gar nicht bekannt sind.
Aus diesem Grund variieren Beiträge, Deckungen und zugehörige Leistungen bei solchen Verträgen von Monat zu Monat und müssen dementsprechend laufend angepasst und im Bestandsführungssystem aktualisiert werden. In diesem Kontext muss die Bank als Vertriebspartner monatlich die Salden der Girokonten bzw. Kreditkarten an den Restschuld-Versicherer melden, sodass abhängig davon Beiträge und Deckungsinformationen für den jeweiligen Monat ermittelt werden können (auch „Zeitscheiben“ zu Salden-Verträgen genannt). Entsprechende Prozesse und Schnittstellen müssen im Bestandsführungssystem abgebildet werden.
Um die Beitrags- und Leistungsermittlung zu solchen Salden-Verträgen besser zu verstehen, kann ein Beispiel aus der Transportversicherung herangezogen werden: Sofern eine Reederei die Ladung eines Container-Schiffes versichert, so steigt die Prämie mit der Anzahl der geladenen Container. Liegt das Schiff im Trockendock, fallen keine Beiträge für Ladung an.
Dieses Prinzip gilt auch bei Restschuld-Verträgen zur Absicherung von Kreditkarten und Girokonten: Befindet sich das Kreditkarten- oder Girokonto im Haben besteht kein Versicherungsschutz und es fallen dementsprechend keine Beiträge an. Befindet sich das Konto im Soll, besteht ein definierter Versicherungsschutz und es fallen zugehörige Beiträge an.
Parallele Leistungsfälle können nicht unabhängig voneinander reguliert werden, für einen Zeitraum ist immer nur ein Leistungsfall leistungspflichtig
Eine weitere Besonderheit betrifft die Schaden-/Leistungsbearbeitung in der Restschuld-Versicherung. Üblicherweise gilt sowohl im Sach- als auch im Leben-Bereich der Grundsatz, dass unterschiedliche Schäden unabhängig voneinander reguliert werden können. Nicht so im Bereich der Restschuld-Versicherung. Der versicherte Kredit ist durch einen Restschuld-Vertrag nur einmalig abgesichert. Liegen also gleichzeitig eine Arbeitsunfähigkeit und eine Arbeitslosigkeit vor und damit zwei Leistungsfälle zu zwei abgesicherten Risiken, ist nur einer dieser beiden Leistungsfälle (üblicherweise die zur Arbeitsunfähigkeit) leistungspflichtig und übernimmt die Tilgung des Kredits.
Bei sogenannten Wechselfällen, z.B. langer Arbeitslosigkeit mit mehrfacher Unterbrechung durch Arbeitsunfähigkeit, wechselt somit ständig der leistungspflichtige Schadenfall. Bei verspäteten Krank- und Gesundmeldungen seitens des Kunden müssen aus dem falschen Schaden gezahlte Leistungen mit denen des richtigen Schadens verrechnet werden. Diese Verrechnung findet üblicherweise sogar Gesellschafts-übergreifend, d.h. zwischen Sach-Gesellschaft und Leben-Gesellschaft, statt.
Fazit
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die oben skizzierten Besonderheiten der Restschuld-Versicherung für klassische All-Sparten-Bestandsführungssysteme Leben oder Sach oftmals schwer abzubildendes Neuland darstellen, da andere Sparten keine vergleichbaren Anforderungen an das System stellen. Entsprechend suboptimal ist oftmals aus Anwendersicht das Ergebnis, wenn Restschuld-Bestände in solche Systeme migriert werden.
Wie im Gegensatz hierzu ein auf die Sparte Restschuld spezialisiertes System obige und etliche weitere Restschuld-spezifische Besonderheiten optimal abbilden und unterstützen kann, zeigt das Bestandsführungssystem ReSy. Den Nachweis hierfür erbringen wir gerne im Rahmen einer Live-Demo des Systems.
Autoren
Christoph Scholz – Business Consultant
Christoph Scholz ist als Business Consultant bei Convista tätig und verfügt über mehrjährige Projekterfahrung in der Versicherungsbranche. Er berät Versicherungsunternehmen hinsichtlich der Bestandsverwaltung im Sachversicherungsbereich und hat Schwerpunkte im Bereich Kfz und Restschuld.
Dr. Claus Ziegler – Senior Management Consultant
Dr. Claus Ziegler ist verantwortlich für die versicherungsfachliche Funktionalität des Bestandsführungssystems ReSy. Mit seinen über 30 Jahren Berufserfahrung detailliert und konsolidiert er die fachlichen Anforderungen der ReSy-Bestandskunden und berät das ReSy-Entwicklungsteam beim technischen Design von zugehörigen Lösungen.
ReSy – Bestandsführungssystem für Bancassurance und Restkredit
Das Restschuldsystem ReSy umfasst alle Funktionen rund um die Produktmodellierung, Antrags- und Bestandsverwaltung, Leistungsbearbeitung, Provisionierung und Partnerverwaltung.
Unsere Lösung
ReSy