Betriebliche Altersvorsorge aus Arbeitnehmersicht: Checkliste
Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist durch ihre vielfältigen Ausprägungen und entsprechende Komplexität ein Thema, das Arbeitnehmer gerne vor sich herschieben. In diesem Beitrag beleuchten wir die betriebliche Altersvorsorge aus Arbeitnehmersicht und gehen auf die wichtigsten Punkte ein, die Sie bei Ihrer Entscheidung beachten sollten.
Was ist die betriebliche Altersvorsorge?
Die bAV ist eine durch den Arbeitgeber und Steuervorteile unterstützte, zusätzliche Altersrente. Jeder deutsche Arbeitnehmer, der in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist, hat das Recht, über seinen Betrieb eine Altersvorsorge mittels Entgeltumwandlung laufen zu lassen. Den Anbieter und die Form der bAV wählt der Arbeitgeber aus. Die häufigste Ausprägung der bAV ist die Direktversicherung. Hierbei zahlt der Arbeitnehmer die Beiträge für eine Rentenversicherung direkt aus dem Bruttogehalt (=Entgeltumwandlung).
Vor allem aus zwei Gründen ist eine betriebliche Altersvorsorge attraktiv:
Durch die Entgeltumwandlung spart der Arbeitnehmer Steuern und Sozialversicherungsbeiträge.
Zudem ist seit 2019 der Arbeitgeber verpflichtet, bei neu abgeschlossenen Verträgen mindestens 15 Prozent des Arbeitnehmerbeitrags dazuzahlen*. Übrigens: Diese Regelung gilt ab 2022 auch für vor 2019 abgeschlossene Verträge. Hier muss der Arbeitgeber bis Ende dieses Jahres selbstständig tätig werden.
Darüber hinaus ist eine betriebliche Altersvorsorge recht bequem: der Arbeitgeber kümmert sich um Verträge und Beitragszahlungen.
* bis zu einem Betrag von 4 Prozent der Beitragsbemessungsgröße für die Rentenversicherung (West)
(mögliche) Nachteile einer baV:
Im Gegensatz zur privaten Altersvorsorge werden für die betriebliche Altersvorsorge im Rentenbezug Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge fällig. Im Normalfall aber zu einem geringeren Steuersatz, da die gesamte Rente geringer ausfällt als das vorherige Gehalt. Ob und wie hoch Ihr steuerlicher Vorteil ausfällt, sollten Sie sich auf jeden Fall individuell berechnen lassen, sobald Ihnen ein entsprechendes Angebot für eine betriebliche Altersvorsorge vorliegt.
Beachten Sie zudem: Wer einen Teil seines Gehalts umwandelt, ohne Sozialabgaben dafür zu zahlen, zahlt auch weniger in die gesetzliche Rentenversicherung ein und schmälert damit seine gesetzliche Rente.
Lohnt sich also eine bAV für mich?
Da sehr viele individuelle Faktoren Einfluss auf die Ausgestaltung der bAV haben, lässt sich diese Frage nicht pauschal beantworten.
Worauf sollte ich bei der Entscheidung achten
Was sich aber auf jeden Fall lohnt, Ihr Angebot für eine bAV mit anderen Möglichkeiten der privaten Altersvorsorge zu vergleichen. Werden Sie sich klar darüber, welches Ziel Sie mit der betrieblichen Altersvorsorge verfolgen: Reine Kapitalanlage oder zusätzliche Rente. Dafür sollten Sie zunächst bewerten, ob die aus anderen Quellen bezogene Rente für die späteren Rentenjahre ausreicht, also ob Ihr “Risiko” des langen Lebens abgesichert ist. Ist das der Fall, lohnt es sich für Sie wahrscheinlich, sich nach einer Kapitalanlagestrategie außerhalb von Versicherungslösungen umzusehen. Hier kann das Kapital zwar riskanter aber auch mit entsprechender Renditeorientierung angelegt werden. Falls nein, bietet sich der Vergleich mit einer privaten Rentenversicherung an.
Checkliste
Prüfen Sie den Zuschuss durch den Arbeitgeber für die betriebliche Altersvorsorge:
Was genau der Arbeitgeber verspricht, kann sich von Firma zu Firma stark unterscheiden.
3 Jahre Pflicht:
Arbeitgeberzuschüsse können verfallen. Ist zeitnah ein Wechsel zu einem anderen Unternehmen angedacht, sollte der Arbeitgeberzuschuss nicht mit eingeplant werden. Der Grund: Bei Austritt aus dem Unternehmen in den ersten drei Jahren nach Abschluss der bAV kann der Arbeitgeber den Versicherungsanteil, der aus seinen Zuschüssen entstanden ist, zurückfordern.
Steuer:
In der Auszahlungsphase wird die Betriebsrente versteuert. Am besten Sie lassen sich Ihren aktuellen Steuersatz und den voraussichtlichen Steuersatz in der Rentenphase berechnen – dafür sollten mit einer aktuellen Lohnabrechnung, der Renteninformation der deutschen Rentenversicherung, dem bAV-Angebot und einem Brutto-Netto-Rechner die jeweiligen Steuern verglichen werden.
Sozialabgaben:
Berücksichtigen Sie bei Ihrer Entscheidung auch aktuelle und zukünftige Sozialabgaben. Seit 2021 gilt in der Rentenphase ein Freibetrag (aktuell 164,80 Euro) für die Beitragsberechnung der gesetzlichen Krankenversicherung. Bei einem Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze für die Krankenversicherung ist ebenfalls zu beachten, dass auf die Rente Krankenversicherungsbeiträge entfallen können, ohne dass die Beiträge in der Beitragszahlungsphase reduziert werden.
Geringere gesetzliche Rente:
Liegt Ihr Einkommen unter der Beitragsbemessungsgröße für die Rentenversicherung, sollten Sie sich ausrechnen lassen, wie stark die bAV voraussichtlich Ihre gesetzliche Rente schmälert.
Kosten:
Für den Vergleich der bAV mit einer privaten Rentenversicherung oder von verschiedenen bAV-Angeboten untereinander bietet es sich an, die Kostensätze (vor allem Abschluss-, Verwaltungs- und ggf. Fondskosten) der Angebote zu vergleichen.
Kapitalmarktvergleich:
Vergleichen Sie Ihre Rentenhöhe zu einem ausgewählten Kapitalmarktszenario. Für einen Vergleich zu einer Anlage am Kapitalmarkt kann hier auch die Kapitalabfindung betrachtet werden.
Ausblick: Wie schaut die Zukunft der bAV aus?
Anfang 2022 wurde der Höchstrechnungszins, also der Zins, den eine Versicherung maximal garantieren darf, von 0,9 auf 0,25 Prozent gesenkt. Wer eine betriebliche Altersvorsorge mit Garantien favorisiert, sollte hier also noch vor dem Jahreswechsel tätig werden. Wer sich noch etwas mehr Zeit nehmen möchte, kann für den Vergleich mit einer privaten Altersvorsorge noch das Ergebnis der aktuellen Diskussionen um eine Reform der Riesterrente abwarten. Hier werden aktuell schlankere und damit günstigere Versicherungslösungen diskutiert, die zusätzlich staatlich gefördert werden sollen. Auch oft gefordert wird eine Möglichkeit zur Investition in Fondssparpläne statt als Beitrag für eine Direktversicherung in der bAV. Hierfür gibt es aktuell jedoch noch keine genaueren Planungen.
Für eine detailliertere Diskussion der Vor- und Nachteile einer bAV stehe ich immer gerne zur Verfügung.
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