Hinweise zu unserer gruppenweiten internen Meldestelle (Whistleblower)
Wir haben immer ein offenes Ohr für Ihre Hinweise und Anregungen. Manche Themen erfordern aber einen vertraulichen Kontaktkanal. Gesetzgeber in der EU haben in Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie Personen unter Schutz gestellt, die Hinweise zu bestimmten Gesetzesverstößen liefern wollen. So ist z. B. vorgesehen, dass Unternehmen eine so genannte interne Meldestelle einrichten müssen, die alternativ — und in der Regel bevorzugt — zu den ebenfalls eingerichteten externen Meldestellen vertraulich kontaktiert werden können. Wir haben eine solche interne Meldestelle.
Mitarbeitende, die in einer Gesellschaft der Convista-Gruppe (vor allem mit Sitz in der EU) angestellt sind, finden sämtliche Informationen dazu im Intranet. Andere Personen, die eine Gesellschaft der Convista-Gruppe auf Verstöße hinweisen möchten, die in Art. 2 der Whistleblower-Richtlinie bzw. dem jeweils darauf basierenden nationalen Recht genannt sind und als meldende Person dem besonderen Schutz dieser Gesetze unterfallen (z. B. künftige oder ehemalige Beschäftigte), können sich über die folgenden Wege an die interne Meldestelle wenden.
- Schriftlich (bitte mit einem klar erkennbaren Hinweis auf gewünschte Vertraulichkeit wie z. B. „Whistleblower-Hinweis“) an: ConVista Consulting AG, Im Zollhafen 15/17, 50678 Köln, Deutschland
- per E-Mail an: whistleblower@convista.com
- telefonisch: +49 178 888 6066 (Deutsch/Englisch); +48 662 150 155 (Polnisch)
Über den jeweils gewählten Kanal kommunizieren wir mit Meldeberechtigten Details über den weiteren Ablauf des Verfahrens nach Eingang einer Meldung, soweit das möglich ist (Beispiel, wo es nicht möglich ist: anonyme telefonische Eingabe ohne Angabe eines Rückkanals).
Die ConVista Consulting AG ist von anderen Tochtergesellschaften in der EU jeweils beauftragt, die Funktion der internen Meldestelle wahrzunehmen, und fungiert in dieser Hinsicht als Auftragsverarbeiterin.